Beitragsordnung ab 01.01.2007

  1. Privatpersonen entrichten einen Mitgliedsbeitrag von 12,00 € pro Jahr.
  2. Unternehmen und andere juristische Personen bezahlen einen Mitgliedsbeitrag von 75,00 € pro Jahr.
    Arbeitslose, Rentner. Studenten, Schüler und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 10,00 € pro Jahr.
    Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Vorstand.
  3. Ehrenmitglieder und in China ansässige Privatpersonen, die nicht länger als sechs Monate in Deutschland leben, sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.


In dieser Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 24.Juni 2006.

Beitragsordnung
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